Ziel und Zweck dieser Hausordnung ist das Festlegen von Regeln zur Nutzung der
Räumlichkeiten und der gesamten Infrastruktur in den Liegenschafen sowie dem Grundstück
von RENTABOX24. Mit der Hausordnung soll ein geordnetes und friedliches Nebeneinander
unter den Mietparteien gefördert werden.
Die Hausordnung bildet einen integrierten Bestandteil des Selfstorage-Vertrages und gilt für
alle Personen, die sich im Gebäude bzw. auf dem Areal befinden. Im Übrigen gelten die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Selfstorage-Vertrag.
Mieter, die im Besitz eines Zugangs mittels (z.B. Schlüssel, Zutrittskarte oder Zutrittscode)
sind, haben in der Regel jederzeit und uneingeschränkt (d.h. 24/7) Zugang. Es sind in jedem
Fall die standortspezifischen Öffnungszeiten zu beachten.
Außentüren müssen immer geschlossen sein! Das Verkeilen von Türen ist nur wenn zwingend nötig und nur kurzfristig zum Ein- und Ausladen erlaubt.
Die Benutzung der allfälligen Laderampen sind möglichst kurz zu halten. Parkieren im
Rampenbereich ist nur zum Ein- und Ausladen gestaVet. Die Parkplätze sind entsprechend
gekennzeichnet und sind ausschließlich für Besucher des Standorts, d.h. der Liegenscha>
vorgesehen. Fahrzeuge, insbesondere Kleintransporter und Lastwagen, dürfen Zufahrts- und
Fluchtwege nicht versperren.
Störende Immissionen wie Lärm, Erschütterungen, Geruch etc. sind grundsätzlich zu
vermeiden und es ist auf die Mietmieter und die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen.
Störende Immissionen während den Ruhezeiten sind verboten.
Die gemietete Lagereinheit darf ausschließlich zur Einlagerung von erlaubten Gegenständen
und nicht für Wohn- oder Arbeitszwecke genutzt werden. Der Aufenthalt des Mieters in der
Gesamtanlage ist nur zulässig zur Anlieferung und Abholung der Gegenstände.
Die Lagerung oder das Deponieren von Gegenständen jeglicher Art außerhalb der
Lagereinheit resp. der gemieteten Fläche ist verboten. Ist ein Umschlagplatz im Bereich der
Anlieferungsrampen vorhanden, dient dieser lediglich als Kurzzeit-Depot (max. ein, zwei
Stunden) bei größeren Anlieferungen/Abholungen oder zur Bereitstellung für Lieferanten.
Es ist unter keinen Umständen gestaVet, in irgendeiner Form Möbel, Hausrat, Abfall,
Verpackungsmaterial oder ähnliches innerhalb des Gebäudes oder auf dem Außengelände
resp. dem Grundstück zurückzulassen. Das Entsorgen von größeren Mengen Abfall oder gar
Hausmüll im Gebäude oder auf dem Gelände ist verboten!
Im ganzen Gebäude herrscht striktes Rauchverbot.
Fluchtwege und Notausgangstüren sind jederzeit freizuhalten. Türen auf Fluchtwegen dürfen
in keinem Fall verriegelt werden. Brandschutz- und Notausgangstüren müssen immer
geschlossen sein. Das Verkeilen, Verstellen, Festbinden etc. ist verboten.
Die Benützung von Feuer oder Gas (z.B. Gaskocher) sind im Gebäude und auf dem
Außengelände verboten.
Ohne vorgängige Abklärung und schriftliche Zustimmung der Vermieterin dürfen keine elektrischen Geräte im Gebäude angeschlossen werden.
Bodenbelastung / schwere Gegenstände / Fahrzeuge
Ohne vorgängige Abklärung und schriftliche Zustimmung der Vermieterin darf die Bodenbelastung von max. 175kg /m2 nicht überschritten werden insb. dürfen ohne vorgängige Abklärungen und schriftliche Zustimmung keine Maschinen oder schwere Möbelstücke oder Fahrzeuge eingelagert werden.
Schäden jeder Art sind der Vermieterin unverzüglich per E-Mail oder telefonisch mitzuteilen.
Je nach Lagerstandort stehen verschiedene Transporthilfen (z.B. Rollwagen, Möbelrolli,
PaleVenrolli) und Reinigungsmaterial (z.B. Staubsauger, Kehrset, Besen etc.) zur Verfügung.
BiVe sämtliche HilfsmiVel nach Benützung wieder am dafür vorgesehenen Platz versorgen!
Die vorliegende Hausordnung bei RENTABOX24 wurde am 01.08.2024 von der Vermieterin beschlossen.
Änderungen bleiben vorbehalten.
Unser Unternehmen schätzt jeden einzelnen Kunden. Wenn Sie Fragen oder Feedback haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.